![]() |
|
| Abgeltungssteuer in Sicht | |
| Die neue Abgeltungssteuer ist seit dem 6. Juli 2007 beschlossene Sache. Sie tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und trägt dazu bei, die Steuergesetzgebung in Deutschland zu vereinfachen. Grundsätzlich sind alle Anleger von der Abgeltungssteuer betroffen. Es wird nur noch eine zusammengefasste Einkunftsart geben. Der neu eingeführten Steuer unterliegen Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne. Der Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird direkt vom jeweiligen Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Sparerfreibeträge in Höhe von 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete bleiben bestehen, gelten aber ab 2009 für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden entfällt. Dividenden werden künftig voll besteuert, jedoch nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz von 25 %. Die bisherig geltende Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne nach Ablauf eines Jahres steuerfrei sind, und die Spekulationsfreigrenze von 512 € entfallen. |
|
| Lassen Sie sich zur Optimierung Ihrer Anlagen jetzt von uns beraten! | |