Auf den richtigen Bürgen setzen
Zur Absicherung von vertraglichen Leistungspflichten ist es durchaus üblich, eine Bürgschaft einzufordern. In einem solchen Fall können Sie auf die Unterstützung durch Ihre Bank zurückgreifen.
Mit dem Abschluss eines Avalkredits übernehmen wir die verbürgte Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Dritten im Falle der Pflichtverletzung durch den Schuldner.
Ausgestaltung des Avalkredites:
- Gewährleistungsbürgschaft
- Anzahlungsbürgschaft
- Mietbürgschaft
- nur Avalprovision, keine Sollzinsen
- kein Einsatz zusätzlicher liquider Mittel
Riskieren Sie im Geschäftsverkehr keine Überraschungen.
